Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2020
Für alle Werbeträger der 2mcon märthesheimer consulting – im folgenden 2mcon genannt – gelten ausschließlich die nachstehenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” und die besonderen Bestimmungen für die einzelnen Werbeobjekte sowie besonders schriftlich bestätigte Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht widersprechen.
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist derVertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibendenoder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem Internetportal zum Zweck derVerbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die 2mcon nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an 2mcon zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich von 2mcon beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei 2mcon eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von 2mcon mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. 2mcon behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von 2mcon abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für 2mcon unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen-/ Beihefteraufträge sind für 2mcon erst nach Vorlage eines Musters der Beilagen/Beihefter und deren Billigung bindend, Beilagen/Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen/Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert 2mcon unverzüglich Ersatz an. 2mcon gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt 2mcon eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage/Beihefter zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 2mcon, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von 2mcon für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet 2mcon darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. 2mcon berücksichtigt Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. 2mcon kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist 2mcon berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig machen.
14. Bei Zahlungsverzug ist 2mcon berechtigt, ohne Nachfristsetzung, unter Belastung aller Rabatte vom Vertrag zurückzutreten.
15. 2mcon liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von 2mcon über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von 2mcon. Soweit Ansprüche von 2mcon nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht - Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von 2mcon vereinbart.
18. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch 2mcon bestätigt werden.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
I. Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von 2mcon, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültigen Preiskosten sind für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch 2mcon rechtsverbindlich.
II. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, 2mcon von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen 2mcon erwachsen. 2mcon ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie die Rechte Dritterbeeinträchtigt werden.
III. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von 2mcon zu halten. Die von 2mcon gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
IV. Wenn für konzernabhängige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist eine Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich.
V. Bei Änderungen der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise auch für alle laufenden Anzeigen sofort in Kraft.
VI. Die Unterlagen für von 2mcon gestaltete Anzeigen müssen mindestens 5 Tage vor Anzeigenschluss bei 2mcon eingegangen sein. Andernfalls übernimmt 2mcon für fehlerhafte Gestaltung keine Haftung.
VII. 2mcon übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen die vereinbarte Platzierung nicht eingehalten werden kann und eine Minderung der Druckqualität eintritt.
VIII. Bei Anlieferung fertiger Filmsätze gelten für die technische Abwicklung besondere Bedingungen. Hierüber informiert 2mcon auf Anfrage.
IX. Nach Anzeigenschluss sind Änderungen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet 2mcon nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Eventuell entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden.
X. Erhält 2mcon die Anzeigenunterlagen nicht rechtzeitig zum Anzeigenschluss, ist 2mcon ermächtigt, die ihr am besten geeignet erscheinenden Unterlagen zur Anzeigengestaltung zu verwenden.
XI. 2mcon ist außerdem berechtigt, vom Auftraggeber Ersatz in voller Höhe des vereinbarten Anzeigenpreises zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen, wenn die Anzeigenvorlage nicht bis zum Anzeigenschluss bei 2mcon eingegangen ist.
XII. Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
XIII. Kündigung: Nur schriftlich. Für alle Umschlagseiten 8 Wochen, sonst 3 Wochen vor Anzeigenschluss. Die vereinbarte Vergütung bleibt auch dann nach Regelung des § 649 BGB geschuldet.
XIV. Unterschriften auf Anzeigenverträgen können nur von eigens dazu durch die jeweilige Firma schriftlich ermächtigten Personen geleistet werden. iPaper® ist eine eingetragene Marke der 2mcon märthesheimer consulting. Widerrechtliche Nutzung wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.